Nach dem Konflikt um das Weihnachtsplakat der evangelischen Kirche hat die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) ihre Richtlinien geändert: In Zukunft ist religiöse Werbung nicht mehr prinzipiell verboten, sondern es wird der Einzelfall geprüft.
Dürfen Religionsgemeinschaften Werbung in Bussen und Straßenbahnen machen? Mit einem strikten Nein hat die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) diese Frage bisher beantwortet – und im Advent einen Auftrag der evangelischen Kirche abgelehnt („Evangelisches Frankfurt“ berichtete). Daran entzündete sich eine Diskussion über die Frage, auf welche Weise Religionsgemeinschaften im öffentlichen Bereich präsent sind oder sein sollen.
!(kasten)2010/02/seite04_oben.jpg(Das Foto ist eine Montage: Auch die Anfrage einer atheistischen Initiative, die vergangenes Jahr auf Bussen den Slogan „Es gibt – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit – keinen Gott“ anbringen wollte, wurde in Frankfurt nicht zugelassen. In anderen Städten entschied man damals ebenfalls so. | picture-alliance / dpa)!
Die Entscheidung der VGF hatte nämlich zur Folge, dass im Advent zwar überall kommerzielle Werbung mit allerlei Weihnachtsmotiven zu sehen war, die Kirchen aber daran gehindert wurden, auf den religiösen Ursprung des Festes hinzuweisen – das abgelehnte Plakat hatte die Aufschrift „Es steckt mehr dahinter.“
Pfarrerin Esther Gebhardt, die Vorstandsvorsitzende des Evangelischen Regionalverbandes, kritisierte, dass hier „unter dem Deckmantel der Neutralität die Spuren der Religionen aus der Öffentlichkeit getilgt“ werden sollten. Dies sei „ein falscher, bequemer Weg“, der den Konflikten, die sich aus einer weltanschaulich vielfältigen Gesellschaft ergeben, aus dem Weg gehen wolle. Aber nicht nur die Kirchen, auch zahlreiche Politiker und Politikerinnen – darunter Oberbürgermeisterin Petra Roth – kritisierten die Entscheidung der VGF.
Am Ende musste Verkehrsdezernent Lutz Sikorski, der die harte Linie zunächst unterstützt hatte, einlenken: Die schwarz-grüne Koalition einigte sich nach kontroversen Debatten darauf, dass man in Zukunft von Fall zu Fall entscheiden will. Vorbild ist dabei die Stadt Berlin, die mit diesem Vorgehen schon seit Jahren gute
Erfahrungen machte. So sei gewährleistet, dass öffentliche Werbeflächen nicht nur von kommerziellen Unternehmen, sondern im Sinne der Gleichbehandlung auch von weltanschaulichen Gruppierungen und Verbänden genutzt werden können. Missionarische Werbung oder solche, die andere Religionen herabsetzt oder gar zum Religionsstreit aufwiegelt, wird jedoch auch weiterhin nicht akzeptiert.
p(autor). Antje Schrupp
h2. Religiöse Werbung in Bussen und Bahnen?
h3. Anke Petermann (49), Journalistin
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Aber ja, man kann doch auf mündige Bürger setzen. Nachdenken ist erlaubt. Eine Ablehnung klingt mir sehr nach deutschem Bedenkenträgertum: So viele Sekten wollen bestimmt gar nicht die Bahn vollpflastern. Aber warum sollten die christlichen Kirchen, Muslime, Juden oder Hindus nicht ein wenig auf sich aufmerksam machen? Zumal wenn es in einer Form geschieht, die nicht missioniert, sondern eher ein Anstoß zum Nachdenken ist. Gerade auf einer langweiligen Bahnfahrt wird man doch ganz gerne mal an etwas anderes erinnert. Die Frage ist natürlich, wo man da die Grenze zieht – schon bei den christlichen Freikirchen wird es wahrscheinlich kritisch. Für die VFG geht es wohl eher um die praktische Handhabbarkeit: Es ist bestimmt ziemlich schwierig, im Einzelfall immer so etwas wie einen Sektenbeauftragten heranziehen zu müssen.
h3. Juliane Kibbel (23), Studentin
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Ich habe das Plakat auf meinem Weg in die Stadt gesehen und es gefiel mir gut, weil es zum Nachdenken über Weihnachten anregt. Aber trotzdem finde ich, dass die VGF Recht hat, das Aushängen von weltanschaulichen Plakaten in den Bahnen nicht zu erlauben. Wir haben die gesetzliche Trennung von Staat und Religion, und die VGF ist als Tochtergesellschaft eines kommunalen Betriebes ein ausführendes Organ des Staates. Der Staat darf und soll sich nicht mit einer Religionsgemeinschaft identifizieren. Hätte die VGF es erlaubt, könnten andere Gruppen dasselbe Recht einklagen. Dann wären bestimmt auch welche darunter gewesen, deren Plakate ich nicht im öffentlichen Nahverkehr sehen möchte. Mir geht es dabei auch um die Kinder und Jugendlichen, die häufig mit Bus und Bahn fahren und kein verfestigtes Meinungsbild haben.
h3. Tom Noeding (42), Community-Manager
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Die Begründung der VGF, dass weltanschaulich bedenkliche Gruppierungen ihr Recht auf Werbung in öffentlichen Verkehrsmitteln womöglich vor Gericht erstreiten könnten, ist für mich nicht nachvollziehbar. Seit wann lässt sich ein Recht auf Werbung einklagen? Selbst wenn es einem zugesprochen würde, liegt die Entscheidung ja letztlich bei den Vermarktern, welche die Werbeflächen vermieten. An deren Verantwortungsbewusstsein gilt es stattdessen zu appellieren. Sekten und vergleichbare Organisationen, die mit ihren Umtrieben rechtstaatliche Prinzipien unterlaufen, haben generell nichts auf öffentlichen Werbeflächen zu suchen. Die Kirche jedoch mit diesen in einen Topf zu werfen, kann meiner Ansicht nach nur auf ein mangelndes Urteilsvermögen zurückgeführt werden. Deshalb finde ich es richtig, dass zukünftig im Einzelfall entschieden wird.






