Evangelische Frauen fordern Abschaffung des Paragrafen 219a
Abtreibungsgegner nutzten den
Paragrafen vermehrt, um Ärztinnen und Ärzte anzuzeigen und unter Druck zu
setzen, schreiben die Evangelischen Frauen in ihrer Begründung. Der Paragraf 219a verbietet Werbung für Abtreibungen aus
wirtschaftlichem Eigeninteresse oder „in grob anstößiger Weise“. Das
Amtsgericht Gießen hat im vergangenen November die Gießener Ärztin Kristina
Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf der
Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.
Der Paragraf sei zudem überflüssig, schreibt der Landesverband in dem Positionspapier. Eine Werbung für medizinische Leistungen sei bereits durch die Berufsordnung der Ärzte ausgeschlossen. Auch sei die historische Herkunft des Paragrafen „problematisch“. Der Paragraf stammt in seiner alten Form aus dem Jahr 1933.
Schwangerschaftsabbruch sei in unserer Gesellschaft nicht „normal“ und werde es für die betroffenen Frauen auch nie sein. Normal sei aber eine Armutsgefahr durch Kinder. Der Verband fordert daher eine Stärkung des bestehenden Beratungs- und Hilfsangebots für Frauen.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hält unterdessen an der geltenden gesetzlichen Regelung fest. Bezüglich des Paragrafen 219a sehe die Kirche aktuell keinen Handlungsbedarf, sagte der Pressesprecher Volker Rahn. Mittelfristig müsse aber im Gesetz besser zwischen Werbung und Aufklärung unterschieden werden, wie der Gießener Streitfall gezeigt habe.
Weiterlesen:
Die Stellungnahme der Evangelischen Frauen im Wortlaut
Die Stellungnahme der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
Ein Gastkommentar unserer Chefredakteurin Antje Schrupp zum Thema auf evangelisch.de
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